Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026 | Version 2.0

§ 1 Geltungsbereich

(1)  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen der B2Digital UG (haftungsbeschränkt), Güterfelder Damm 69-71, 14532 Stahnsdorf (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen geschlossen werden.

(2)  Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, d. h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

(3)  Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die AGB gelten auch, wenn der Auftragnehmer die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

(4)  Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

(1)  Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Dienstleistungen insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Digitalisierungsberatung (Standortbestimmung, Strategieentwicklung, Umsetzungsbegleitung, Schulungen)
  • Datenschutzberatung, insbesondere als externer Datenschutzbeauftragter (DSB) gemäß Art. 37 ff. DSGVO
  • Informationssicherheitsberatung, insbesondere als externer Informationssicherheitsbeauftragter (ISB)
  • Fördermittelberatung (Identifikation, Antragsunterstützung, Projektbegleitung)
  • B2BAFA – Bürokratie- und Berichtsmanagement für BAFA-gelistete Berater (siehe § 3 Abs. 5)

(2)  Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(3)  Ein Vertrag kommt zustande durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung.

(4)  Bei durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geförderten Beratungen beginnt die Tätigkeit des Auftragnehmers erst nach vollständiger Entrichtung des vereinbarten Honorars durch den Auftraggeber.

(5)  Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

§ 3 Leistungsumfang

(1)  Der Auftragnehmer schuldet die vereinbarten Beratungstätigkeiten nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, nicht jedoch das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Dies gilt insbesondere für die Fördermittelberatung: Die Bewilligungsentscheidung liegt bei den zuständigen Förderinstitutionen und ist durch den Auftragnehmer nicht beeinflussbar.

(2)  Im Bereich Datenschutzberatung / externer DSB übernimmt der Auftragnehmer die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben gemäß Art. 38–39 DSGVO. Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Betreuungsvertrag geregelt.

(3)  Im Bereich Informationssicherheit / externer ISB berät und unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber beim Aufbau, der Umsetzung und der kontinuierlichen Verbesserung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) sowie bei der Einhaltung relevanter Normen und gesetzlicher Vorgaben (z. B. ISO 27001, IT-Grundschutz, NIS2). Der Auftragnehmer übernimmt dabei keine Haftung für die Zertifizierung durch Dritte.

(4)  Nach Abschluss eines Beratungsauftrages oder eines vereinbarten Leistungsabschnittes ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Werden innerhalb von 10 Werktagen keine wesentlichen Mängel schriftlich gerügt, gilt die Leistung als abgenommen. Bei laufenden Betreuungsverträgen (z. B. externer DSB, externer ISB) gilt die monatlich erbrachte Leistung als vertragsgemäß abgenommen.

(5)  B2BAFA ist eine Dienstleistung des Auftragnehmers, die sich ausschließlich an BAFA-gelistete Unternehmensberater richtet. Der Auftragnehmer übernimmt dabei administrative und bürokratische Tätigkeiten im Zusammenhang mit BAFA-geförderten Beratungsprojekten, insbesondere:

  • Unterstützung bei der Erstellung von Beratungsberichten gemäß BAFA-Anforderungen
  • Qualitätsprüfung und Strukturierung von Berichtsdokumenten
  • Koordination und Einreichung von Verwendungsnachweisen und Förderanträgen
  • Kommunikation mit dem BAFA im Auftrag des jeweiligen Beraters (soweit gesetzlich zulässig und schriftlich bevollmächtigt)

Der B2BAFA-Dienstleister handelt ausschließlich als Erfüllungsgehilfe des auftraggebenden Beraters. Die inhaltliche Verantwortung für die Beratungsleistungen und die Richtigkeit der eingereichten Unterlagen verbleibt vollumfänglich beim auftraggebenden Berater.

(6)  Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, sind nicht Bestandteil des Auftrags. Mehrleistungen werden nach dem vereinbarten Stundensatz oder, sofern kein Stundensatz vereinbart ist, nach dem jeweils gültigen Preisverzeichnis des Auftragnehmers gesondert vergütet.

(7)  Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Der Auftraggeber wird hierüber im Voraus informiert. Der Auftragnehmer haftet für die Leistungen der Subunternehmer wie für eigene Leistungen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1)  Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge zur Verfügung und benennt auf Anfrage einen verantwortlichen Ansprechpartner.

(2)  Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sein können, auch wenn diese erst während der Auftragsausführung bekannt werden.

(3)  Verzögerungen durch unzureichende oder verspätete Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend. Entstehende Mehrkosten werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

(4)  Bei der Beauftragung als externer DSB oder ISB ist der Auftraggeber verpflichtet, den Beauftragten bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben aktiv zu unterstützen, frühzeitig in relevante Vorhaben einzubeziehen und ihm den erforderlichen Zugang zu Prozessen, Systemen und Informationen zu gewähren.

(5)  Im Rahmen von B2BAFA erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine schriftliche Vollmacht für die vereinbarten administrativen Tätigkeiten und stellt alle erforderlichen Informationen und Unterlagen für die Berichtserstellung bereit. Der Auftraggeber ist für die inhaltliche Richtigkeit der zugelieferten Informationen verantwortlich.

§ 5 Vergütung

(1)  Sämtliche Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Der konkrete Vergütungsanspruch richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder dem geschlossenen Vertrag.

(2)  Reisezeiten werden mit 1,00 EUR pro Minute berechnet. Fahrten mit dem PKW werden mit 0,47 EUR pro gefahrenem Kilometer abgerechnet. Kosten für öffentliche Verkehrsmittel und Übernachtungen in Business-Hotels (mindestens 3 Sterne) werden nach Aufwand gegen Nachweis erstattet. Sonstige Nebenkosten (Porto, Kopien, Auslagen) werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Reise- und Nebenkosten werden nur berechnet, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

(3)  B2Digital ist berechtigt, für länger laufende Projekte Abschlagszahlungen zu vereinbaren.

 

 

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1)  Rechnungen des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(2)  Bei BAFA-geförderten Beratungen (Direktbeauftragung durch den Auftraggeber) ist das Honorar in voller Höhe im Voraus zu zahlen, bevor die Beratungstätigkeit aufgenommen wird.

(3)  Bei laufenden Dauerschuldverhältnissen (z. B. externer DSB, externer ISB) erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(4)  Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie eine Mahnpauschale von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(5)  Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich zu erheben. Danach gilt die Rechnung als anerkannt.

(6)  Erfolgs- und Vermittlungsprovisionen sind zu den jeweils vertraglich definierten Meilensteinen ohne Abzug fällig. Die Fälligkeit tritt automatisch mit Erreichen des jeweiligen Meilensteins ein; einer gesonderten Mahnung bedarf es nicht. Die Regelungen der Abs. 4 und 5 gelten entsprechend.

§ 7 Gewährleistung und Mängelrechte

(1)  Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung.

(2)  Weicht die erbrachte Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung ab, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens 14 Werktagen zu geben.

(3)  Weitergehende Mängelrechte bestehen nur, soweit Nachbesserungen fehlgeschlagen sind oder der Auftragnehmer die Nachbesserung verweigert.

§ 8 Haftung

(1)  Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2)  Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3)  Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

(4)  Im Rahmen von B2BAFA haftet der Auftragnehmer nicht für inhaltliche Fehler in Förderanträgen oder Berichten, die auf unvollständigen oder unrichtigen Angaben des Auftraggebers beruhen, sowie nicht für Ablehnungsentscheidungen des BAFA.

(5)  Eine weitergehende Haftung besteht im Rahmen der abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung beim Versicherer Hiscox SA, Niederlassung Deutschland, mit weltweitem Geltungsbereich.

§ 9 Vertraulichkeit und Geheimhaltung

(1)  Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nur zum Zweck der Vertragserfüllung zu nutzen. Als vertraulich gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Unterlagen und strategische Planungen.

(2)  Diese Geheimhaltungspflicht gilt nicht, soweit die Informationen (a) allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei bekannt werden, (b) der empfangenden Partei bereits vor der Offenbarung bekannt waren, (c) von einem Dritten ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt wurden, oder (d) aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher/gerichtlicher Anordnung offenbart werden müssen.

(3)  Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.

(4)  Die Geheimhaltungspflichten bestehen auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 10 Datenschutz

(1)  Beide Parteien verpflichten sich, die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG, einzuhalten.

(2)  Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.

(3)  Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer als Verantwortlichen sind in der Datenschutzerklärung unter www.b2digital.de/datenschutzerklaerung-2/ abrufbar.

§ 11 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1)  Alle vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnisse (Konzepte, Analysen, Berichte, Präsentationen etc.) sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(2)  Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Verwendungszweck ein.

(3)  Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

 

 

§ 12 Höhere Gewalt

(1)  Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch höhere Gewalt oder sonstige, nicht vom Auftragnehmer zu vertretende außergewöhnliche Umstände verursacht werden (z. B. Naturereignisse, Pandemien, Streiks, behördliche Maßnahmen, IT-Infrastrukturausfälle bei Dritten).

(2)  Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über das Eintreten eines solchen Ereignisses. Dauert die Behinderung länger als 30 Tage, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall zu vergüten.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

(1)  Projektbezogene Einzelaufträge enden mit der Fertigstellung der vereinbarten Leistung und Abnahme durch den Auftraggeber.

(2)  Dauerschuldverhältnisse (z. B. externer DSB, externer ISB, B2BAFA-Rahmenvertrag) können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden, sofern im Vertrag keine andere Frist vereinbart ist.

(3)  Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung in Verzug bleibt oder wesentliche Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht erfüllt.

(4)  Im Falle der Kündigung werden bereits erbrachte Leistungen nach dem tatsächlichen Aufwand vergütet.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1)  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2)  Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Potsdam.

(3)  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(4)  Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.