Schutz der hinweisgebenden Person
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz zielt darauf ab, den bisher unvollständigen und ungenügenden Schutz von Personen, die Hinweise geben, zu verbessern. Es geht darum, die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in das nationale Recht zu integrieren. Das Gesetz soll den Schutz von Personen, die Hinweise geben, und anderen Betroffenen stärken und sicherstellen, dass diese Personen keine Benachteiligungen erfahren, die durch dieses Gesetz geregelt sind.
In Deutschland gab es bisher kein umfassendes und einheitliches System zum Schutz von
Hinweisgebern. Personen, die Hinweise geben (Whistleblower), können jedoch wichtige Beiträge leisten, um Fehlverhalten von natürlichen oder juristischen Personen aufzudecken und dessen negative Auswirkungen zu begrenzen oder zu korrigieren. In der Vergangenheit kam es wiederholt vor, dass Hinweisgeber Nachteile erlitten haben. Es gibt auch Fälle, in denen Personen mit Insiderwissen aufgrund der Angst vor Repressalien von einer Meldung abgesehen haben.