BIG digital
Der BIG digital – Brandenburger Innovationsgutschein digital
Ziel des Programms
Das Ziel des Förderprogramms ist die Stärkung der Innovationsfähigkeit von KMU.
Dies soll erreicht werden durch:
- Technologie- und Wissenstransfer von Forschungseinrichtungen zu Unternehmen (BIG-Transfer),
- wirtschaftlich umsetzungsgetriebene FuE-Vorhaben (BIG-FuE),
- die Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsprozessen im eigenen Unternehmen (BIG-Digital),
- den chancenreichen Zugang zur EU-Förderung (BIG-EU).
Wer wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm BIG unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
- auf Gewinnerzielung ausgerichtete KMU, inklusive Handwerk gemäß der geltenden EU-Definition und
- KMU mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg
Vereine, gemeinnützige Einrichtungen und Freiberufler sind von der Förderung in der BIG – Richtlinie ausgeschlossen.
Was wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm BIG unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:
- Auftrags-FuE zur Lösung wissenschaftlich-technologischer Aufgaben (kleiner und großer BIG-Transfer),
- eigene FuE-Aktivitäten (BIG-FuE),
- Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen (BIG-Digital),
- Beratungsleistungen zur Unterstützung bei der Antragstellung im Zusammenhang mit einer EU-Fördermaßnahme (BIG-EU).
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden insbesondere folgende Maßnahmen:
- die vor Antragstellung begonnen worden sind,
- Projekte, deren Ergebnisse nicht der brandenburgischen Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmens zugutekommen.
Nicht gefördert werden insbesondere folgende Ausgaben:
- Umsatzsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt,
- Finanzierungskosten, wie regelmäßige Rechts- und laufende Steuerberatungskosten,
- Ausgaben für Berater mit gesellschaftsrechtlicher Beteiligung am antragstellenden Unternehmen.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird zweckgebunden als nicht rückzahlbarer Zuschuss für:
- den kleinen BIG-Transfer im Wege der Vollfinanzierung (100%), maximal 5.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten (nur einmalig und nur bei einer ersten Kontaktaufnahme zwischen dem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung beantragbar),
- den großen BIG-Transfer im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal 15.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten (mehrmals, aber höchstens einmal innerhalb von 12 Monaten beantragbar),
- den BIG-FuE im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal 100.000 EUR bei einer Laufzeit von max. zwei Jahren (eine erneute Antragstellung ist nach Verwertung der Projektergebnisse aus der vorherigen Förderung möglich),
- den BIG-Digital im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal jeweils 50.000,00 EUR für das Modul Beratung und Schulung und maximal 500.000,00 EUR für das Modul Implementierung bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten für das Modul Beratung und Schulung und maximal 36 Monaten für das Modul Implementierung,
- den BIG-EU im Wege der Anteilfinanzierung (50%), max. 8.000 EUR bzw. als Leadpartner max. 16.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 12 Monaten gewährt.