BIG digital

Der BIG digital – Brandenburger Innovationsgutschein digital

Ziel des Programms

Das Ziel des Förderprogramms ist die Stärkung der Innovationsfähigkeit von KMU.

Dies soll erreicht werden durch:

  • Technologie- und Wissenstransfer von Forschungseinrichtungen zu Unternehmen (BIG-Transfer),
  • wirtschaftlich umsetzungsgetriebene FuE-Vorhaben (BIG-FuE),
  • die Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsprozessen im eigenen Unternehmen (BIG-Digital),
  • den chancenreichen Zugang zur EU-Förderung (BIG-EU).

Wer wird gefördert?

Das MWAE-Förderprogramm BIG unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:

  • auf Gewinnerzielung ausgerichtete KMU, inklusive Handwerk gemäß der geltenden EU-Definition und
  • KMU mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg

Vereine, gemeinnützige Einrichtungen und Freiberufler sind von der Förderung in der BIG – Richtlinie ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

Das MWAE-Förderprogramm BIG unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:

  • Auftrags-FuE zur Lösung wissenschaftlich-technologischer Aufgaben (kleiner und großer BIG-Transfer),
  • eigene FuE-Aktivitäten (BIG-FuE),
  • Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen (BIG-Digital),
  • Beratungsleistungen zur Unterstützung bei der Antragstellung im Zusammenhang mit einer EU-Fördermaßnahme (BIG-EU).

Wer oder was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden insbesondere folgende Maßnahmen:

  • die vor Antragstellung begonnen worden sind,
  • Projekte, deren Ergebnisse nicht der brandenburgischen Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmens zugutekommen.

Nicht gefördert werden insbesondere folgende Ausgaben:

  • Umsatzsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt,
  • Finanzierungskosten, wie regelmäßige Rechts- und laufende Steuerberatungskosten,
  • Ausgaben für Berater mit gesellschaftsrechtlicher Beteiligung am antragstellenden Unternehmen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird zweckgebunden als nicht rückzahlbarer Zuschuss für:

  • den kleinen BIG-Transfer im Wege der Vollfinanzierung (100%), maximal 5.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten (nur einmalig und nur bei einer ersten Kontaktaufnahme zwischen dem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung beantragbar),
  • den großen BIG-Transfer im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal 15.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten (mehrmals, aber höchstens einmal innerhalb von 12 Monaten beantragbar),
  • den BIG-FuE im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal 100.000 EUR bei einer Laufzeit von max. zwei Jahren (eine erneute Antragstellung ist nach Verwertung der Projektergebnisse aus der vorherigen Förderung möglich),
  • den BIG-Digital im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal jeweils 50.000,00 EUR für das Modul Beratung und Schulung und maximal 500.000,00 EUR für das Modul Implementierung bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten für das Modul Beratung und Schulung und maximal 36 Monaten für das Modul Implementierung,
  • den BIG-EU im Wege der Anteilfinanzierung (50%), max. 8.000 EUR bzw. als Leadpartner max. 16.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 12 Monaten gewährt.