BIG digital

Der BIG digital – Brandenburger Innovationsgutschein digital
(Richtlinie2024)

Das Ziel des Förderprogramms ist die Stärkung der Innovationsfähigkeit von KMU.

Ziel der Förderung ist, KMU inklusive Handwerksbetriebe bei Organisations- und Prozessinnovationen durch Digitalisierung zu unterstützen und damit die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm BIG-Digital unterstützt Sie, wenn Sie zu der folgenden Gruppe gehören:

  • KMU der gewerblichen Wirtschaft, inklusive Handwerk, mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm BIG-Digital unterstützt Sie bei folgenden Vorhaben:

  • Beratungsprojekte zur Analyse der betrieblichen Abläufe und Prozesse auf Innovationspotenziale zur Digitalisierung des Unternehmens.
  • Digitalisierungsprojekte:
    • zur Verbesserung von Organisationsmethoden auf Ebene des Unternehmens im Bereich Arbeitsabläufe oder Geschäftsbeziehungen (Organisationsinnovation) und
    • zur Einführung bzw. Verbesserung von Methoden für die Produktion oder für die Erbringung von Leistungen (Prozessinnovation).
  • Schulungsprojekte zur Qualifizierung des Personals im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekt.

Es sind folgende Ausgaben zuwendungsfähig:

  • Beratungsprojekte
    • projektbezogene Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen oder Forschungseinrichtungen
  • Implementierungsprojekte
    • projektbezogene Personalausgaben (Arbeitnehmerbrutto zuzüglich 15 % davon zur Abgeltung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung)
    • projektbezogenene Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Projekt genutzt werden
    • projektbegleitende Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch Dritte
    • indirekte Ausgaben in Höhe von 15 % der direkten Personalausgaben
  • Schulungsprojekt
    • projektbezogene Ausgaben für externe Dienstleistungen zur Schulung des Personals im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekt

Wer oder was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden:

  • Projekte, die vor Antragstellung begonnen worden sind,
  • Projekte, mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 5.000 EUR und
  • Projekte, deren Ergebnisse nicht der brandenburgischen Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmens zugutekommen.

Nicht gefördert werden zudem:

  • die in Artikel 7 der Verordnung (EU) 2021/1058 aufgeführten Tätigkeiten,
  • Ausgaben für IKT-Lösungen, die nicht unmittelbar der brandenburgischen Betriebsstätte zugeordnet werden können,
  • Grundstücke, Tiere, Fahrzeuge aller Art, die eine Verkehrszulassung haben,
  • gebrauchte Wirtschaftsgüter,
  • Investitionen, die der Reparatur oder Ersatzbeschaffung dienen,
  • aktivierungsfähige Finanzierungskosten,
  • Ausgaben für Miet- und Leasingverträge, ausgenommen hiervon sind Ausgaben für die Nutzung von Soft- und Hardware,
  • Skonti und Rabatte, unabhängig von ihrer Inanspruchnahme,
  • Mehrwertsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht,
  • Ausgaben für Telefonanlagen und Mail-Server,
  • Ausgaben für Leistungen, die die manuelle Übertragung/Migration von vorhandenem Content sowie Contentpflege betreffen,
  • Ausgaben für die Planung, Erstellung, Erweiterung und Pflege von Standard-Webseiten,
  • Ausgaben für Standard-Online-Marketing-Maßnahmen und
  • Eigenleistungen und Leistungen von verbundenen Unternehmen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird in Form der Anteilsfinanzierung, mit einem Höchstfördersatz von 50%, als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Die Höhe und Dauer der Vorhaben ist folgendermaßen begrenzt:

  • Beratung: 6 Monate Durchführungszeitraum und 50.000 EUR Zuschuss
  • Implementierung: zwei Jahre Durchführungszeitraum und 250.000 EUR Zuschuss
  • Schulung: 6 Monate bzw. bei Prozess begleitender Schulung bis zu zwei Jahre Durchführungszeitraum und 50.000 EUR Zuschuss