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Am 17.12.2023 tritt das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft.

Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Personen schützen, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen erlangt haben und diese melden. Solchen Whistleblowern muss es möglich sein, Missstände ohne Angst vor Repressalien offenzulegen.

Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden müssen bis zum 17. Dezember 2023 eine interne Meldestelle (z.B. ein Hinweisgebersystem) eingerichtet haben.

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